FAQ
- Was ist De-Minimis und bin ich betroffen?
Die De-minimis-Regelung bestimmt eine Bagatellgrenze, bis zu der bestimmte Unternehmen staatliche Beihilfen erhalten dürfen. Als Unternehmen gilt, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt – grundsätzlich gehören auch Sie als Waldbesitzer dazu.
Die Beihilfegrenze liegt in der Forstwirtschaft bei 200.000 € aufsummiert über einen Zeitraum von drei Steuerjahren. Zur Erfassung müssen Sie bei Erhalt der entsprechenden Beihilfen eine De-minimis-Erklärung abgeben. Ihre zuständige Förderstelle berät Sie gerne hierzu.
Maßnahmen, die aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gefördert werden, sind von dieser Regelung bis 2023 ausgenommen.
- Kann eine Forstbetriebsgemeinschaft mir helfen?
Ja! Eine Forstbetriebsgemeinschaft kann Ihnen durch eine vollumfängliche Betreuung viel Arbeit abnehmen. Von der Pflanzung über die Durchforstung bis hin zur Holzvermarktung bieten Forstbetriebsgemeinschaften Ihnen die Möglichkeit der fachgerechten und kostengünstigen Waldpflege/-betreuung.
- Wo finde ich die nächstgelegene FBG?
Den Kontakt zu einer Forstbetriebsgemeinschaft in Ihrer Nähe können Sie bei Ihrem zuständigen Forstamt erfragen.
Den Kontakt zu Ihrem zuständigen Forstamt finden Sie am schnellsten über unsere Webseite.
- Warum bin ich als forstlicher Dienstleister nicht antragsberechtigt?
Als forstlicher Dienstleister sind Sie nicht antragsberechtigt, um eine Verzerrung des Wettbewerbes im EU-Binnenmarkt zu vermeiden.
- Wo finde ich einen freiberuflichen Forstberater?
Bei der Suche nach einem freiberuflichen Förster hilft Ihnen der BvFF Bundesverband Freiberuflicher Forstsachverständiger e. V.
Bundesverband Freiberuflicher Forstsachverständiger e. V. (BvFF)
Arzbacher Str. 7
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041 / 79 59 34 2
Fax: 08041 / 79 69 42 9
E-Mail: bvff.freiefoerster(bei)gmail.com
WebseiteAlternativ unterstützt Sie auch Ihr zuständiges Forstamt bei der Suche.
Den Kontakt zu Ihrem zuständigen Forstamt finden Sie am schnellsten über unsere Webseite. - Darf ich vor Antragstellung mit der Maßnahme beginnen?
Dies hängt von den Regelungen in Ihrem Bundesland ab. Auskunft kann Ihnen die für Sie zuständige Förderstelle erteilen.
Ihre zuständige Förderstelle finden Sie auf der Seite "Antragsstellung".
- Wie finde ich mein zuständiges Forstamt, das mir bei Förderangelegenheiten hilft?
Ihre zuständige Förderstelle finden Sie auf der Seite "Antragsstellung".
- An wen kann ich mich für eine forstfachliche Beratung in meinem Bundesland wenden?
Für eine forstfachliche Beratung können Sie sich in Ihrem Bundesland an ein zuständiges Beratungsforstamt, die Landwirtschaftskammer oder auch freiberufliche Förster in Ihrer Region wenden.
Den Kontakt zu Ihrem zuständigen Forstamt finden Sie am schnellsten auf der Seite "Ansprechpartner".
- Bin ich antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich private und körperschaftliche Waldbesitzer, kommunale Träger, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Eigentümer potenzieller Erstaufforstungsflächen. Die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland erfahren Sie von Ihrer zuständigen Förderstelle.
Ihre zuständige Förderstelle finden Sie auf der Seite "Antragsstellung".
- Wo finde ich die entsprechenden Förderanträge für mein Bundesland?
Der schnellste Weg zu den entsprechenden Förderanträgen für Ihr Bundesland führt über folgendes Informationsangebot auf unserer Seite "Antragsstellung".
- Welche Steuervergünstigungen stehen mir im Kalamitätsfall zu?
Nähere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Seite "Hintergrund" im Abschnitt "Welche Steuervergünstigungen stehen mir zu?"