Förderschwerpunkte:
Förderberechtigte:
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Förderschwerpunkte:
Art und Höhe der Mittelvergabe:
Zuwendungen für Maßnahmen der Förderschwerpunkte 1 und 2 können bei privaten und kommunalen Zuwendungsempfängern bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Sie werden auf dem Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Der Zuschuss wird als Anteilfinanzierung gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Für Maßnahmen der Neuanlage von Mischwäldern (Erstaufforstung) wird als Aufforstungsprämie nur eine Festbetragsfinanzierung gewährt. Unbezahlte, freiwillige eigene Arbeitsleistungen der Zuwendungsempfänger und ihrer Familienangehörigen (Eigenleistung) im Privatwald sind bis zu 80 % der Ausgaben förderfähig, die sich für vergleichbare Lohnkosten bei der Durchführung dieser Arbeiten im Staatswald ergeben würden.
Förderberechtigte:
Kontakt:
Förderschwerpunkte:
Förderberechtigte:
Laufzeit:
Kontakt:
Förderschwerpunkte:
Förderberechtigte:
Laufzeit:
Kontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
OT Gülzow, Boldebucker Weg 1
18276 Gülzow-Prüzen
Tel. +49 (0)3843 6930 500
bundeswaldpraemie(bei)fnr.de
ÖKOKONTEN zur Kompensation von Eingriffen in die Natur
Unter Ökokonto-Maßnahmen sind naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen zu verstehen, die freiwillig und auf Vorrat durchgeführt und später als Maßnahme zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft verwendet werden. Die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt vor, dass gestalt- und landschaftsbildverändernde und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigende Eingriffe in Natur und Landschaft, wie beispielsweise Ausweisung von Baugebieten, Straßen- und Leitungsbau, ausgeglichen werden müssen.
Verfahren:
Ansprechpartner und genehmigende Stellen:
VERTRAGSNATURSCHUTZ - Landesförderung
Förderfähige Maßnahmen:
Ansprechpartner:
Finanzierung:
Die Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel, insbesondere für hochinvestive Naturschutzmaßnahmen, setzt gewöhnlich nicht unerhebliche Eigenanteile voraus. Um diese aufzubringen, können Gelder von Stiftungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes eingeworben werden.
Informationen zu Fördermöglichkeiten und Verfahrensabwicklungen geben die Stiftungen auf ihren jeweiligen Internetseiten. Beispiele deutscher Naturschutzstiftungen sind:
Etablierte Verfahren der Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen sind mittlerweile Kooperationen zwischen den Eigentümern von Naturschutzflächen mit Unternehmen oder Konzernen, die sich im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes engagieren wollen.
Sprechen Sie Unternehmen am besten direkt an und stellen Sie ihnen Ihr Projektkonzept vor.
Kompensationsmöglichkeiten
Zur aktiven Erhöhung der Treibhausgas-Speicherwirkung von Wäldern entwickelten sich in den zurückliegenden Jahren gemeinnützige Initiativen zur Einwerbung von Spendengeldern für den Schutz und die Neuanlage von Wäldern in Deutschland und weltweit.
Durch das Bereitstellen geeigneter Grundstücke bieten sich naturschutzfachlich sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten zwischen Grundstückseigentümern und den besagten Initiativen zu beiderseitigem Vorteil.
Kontakt:
Bei den nachfolgend genannten Fördermaßnahmen handelt es sich um Förderungen auf Bundeslandebene.
Besondere Arbeitsverfahren in der Forstwirtschaft:
Walderhaltungsabgaben:
Zuschüsse zu Verjüngungskosten bei Waldbrandschäden:
Die Waldgesetze der Bundesländer sehen eine fristgemäße Wiederbewaldungspflicht nach flächigen Schadereignissen vor. Hierzu leisten einige Bundesländer auf Antrag und nach Maßgabe vorliegender Verwaltungsvorschriften Zuschüsse zu entstehenden Verjüngungskosten bei Waldbrandschäden im Körperschafts- und Privatwald, soweit vom Schädiger kein Ersatz zu erlangen ist. Die Bewilligungsstellen entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen.
Ansprechpartner: